Kommt es einmal zu lauthals geprägten Auseinandersetzungen in einer Partnerschaft (Ehe) mit Kindern, ruft deshalb ein Nachbar die Polizei, ergeht eine Gefährdungsmeldung an das örtlich zuständige Jugendamt. In Wien häufen sich derlei Meldungen Betroffener über Zwangstermine beim MagElf, die nicht zuletzt Auslöser für unberechtigte Kindesabnahmen sein können.
Sollten Sie einen Brief vom MagElf oder einem anderen Jugendamt erhalten, nachdem die Polizei bei Ihnen war, nehmen Sie – egal ob als Vater oder Mutter – umgehend Kontakt mit Sorgentreff auf. Wir erörtern mit Ihnen gemeinsam die Situation, versuchen auch mit Ihrem Partner das Geschehene aufzuarbeiten, und nötigenfalls Schritte gegen unerwünschte Aktivitäten der Jugendwohlfahrt zu setzen.
Das an sich hinter einer solchen Meldung verborgene “positive Konzept” – präventiv frühzeitig mögliche Gewalt in einer Familie zum Schutz der Kinder zu erkennen – kann mitunter schnell in einem Alptraum enden. Jugendämter können, sofern sie aus ihrer Sicht Gefahr in Verzug nach § 215 ABGB ersehen, vorschnell eingreifen, und dadurch eine Traumatisierung für Eltern und Kind(er) hervorrufen, die in einer Familienzerstörung mündet. Nötigensfalls tritt in einem solchen Fall das Jugendamt mit Polizei auf, um sich Zugriff zur Wohnung zu verschaffen, und Ihre Kinder in Obhut zu nehmen.
Sie sollten keinesfalls alleine den Termin beim Jugendamt wahrnehmen. Alles was Sie dort sagen wird heimlich protokolliert, und zusammenfassend mit subjektiven Wahrnehmungen der Sozialarbeiterinnen, gegen Sie verwendet. Wer dagegen ohne profunde Hilfe vorgehen will, ist fast chancenlos.
das stimmt voll und ganz
erst schmiert dir die Sozialarbeiterin Honig ums Maul
dann schlägt sie erbarmungslos zu
Auch ich habe diese Erfahrung gemacht. Deshalb habe ich eine proffesionelle Mediatorin zugezogen. Vom Amt wird ein solches Gespräch nicht als Mediotion, sondern als Helferkonferenz bezeichnet (auch gut). Ein schon fixierter Termin wurde aber im letzten Moment für obsolet erklärt und einfach abgesagt, mit der Begründung: Es bestehe unter diesem Gesichtspunkt eindeutig kein Bedarf von Seite des Amtes an einer Helferkonferenz.
Es war mir unmöglich, eine neutrale Person mitzubringen.
Mit einer Mediation müssen die Beteiligten einverstanden sein. Eine Helferkonferenz hat nichts mit Mediation zu tun, sondern stellt eine interne Besprechung jener dar, die ein Interesse an Maßnahmen gegen das Kind haben. Elternteile sind dort nicht zugelassen.
Man nimmt zu jedem Gespräch mit einer Jugendwohlfahrtsbehörde grundsätzlich auch nicht eine neutrale Person mit (neutral wem gegenüber?), sondern eine beauftragte Vertretung, nötigenfalls auch einen Anwalt.
Alles nur noch staatliche Kontrolle – sind wir mit unseren Kindern in einem Polizeistaat gefangen?
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