Eine gute Nachricht zum Tage: Der UN-Menschenrechtsrat in Genf beschließt die Zulässigkeit der Individualbeschwerde für Kinder. Der UN-Menschenrechtsrat hat am 18. Juni die Einführung eines Individualbeschwerderechts für Kinder auf internationaler Ebene auf den Weg gebracht.
Das Beschwerdeverfahren wird es Kindern künftig ermöglichen, vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu klagen, wenn ihre Rechte massiv verletzt werden und der eigene Staat nichts dagegen unternimmt. Das gilt zum Beispiel für Kindersoldaten oder wirtschaftlich und sexuell ausgebeutete Kinder. „Wir brauchen dieses neue Instrument, um Staaten stärker in die Pflicht zu nehmen und Mädchen und Jungen in ihrem Kampf für mehr Gerechtigkeit zu unterstützen”, so Dr. Jürgen Thiesbonenkamp, Vorstandsvorsitzender der Kindernothilfe, der sich von diesem Beschluss begeistert zeigt. Lesen Sie den Rest »