INITIATIVE SORGENTREFF

Für Eltern in Auseinandersetzung mit der Jugendwohlfahrt

Wir versuchen an dieser Stelle wichtige Fragen in Zusammenhang mit der österreichischen Jugendwohlfahrt und im Rahmen von Obsorgeverfahren anzusprechen.

An welche Behörde kann ich mich bei Unterhalt- und Besuchsrechtsfragen wenden?

Grundsätzlich sollten Sie direkten Kontakt mit Jugendämter meiden. Sowohl Unterhaltszahlungen des Kindes, als auch Besuchsrechtsregelungen sind entweder außergerichtlich (mit dem anderen Elternteil), oder eben beim Pflegschaftsgericht mit Beschluss zu regeln. Gerne helfen wir Ihnen bei diesen Schritten mit juristischen Rat, und geben Ihnen auch gerne unentgeltlich einen bevollmächtigten Vertreter bei.

Das Jugendamt hat uns die Kinder entzogen! Was können wir tun?

Vermeiden Sie in jedem Fall öffentliche Auseinandersetzungen mit der Behörde, beispielsweise durch Email- oder Presseaussendungen. Sollten Sie Ihren Fall unbedingt in einem Internet-Forum publizieren wollen, anonymisieren Sie den Forenkommentar so, dass die Behörde und auch keine unbeteiligten Dritte direkte Rückschlüsse auf ihre Familie machen können. Gerne drucken Behörden solche Texte aus, und legen sie als Beweis dafür, dass die Eltern unkooperativ und absolut erziehungsunfähig sind, bei Gericht vor.

Unterschreiben Sie keinesfalls beim Jugendamt eine Erklärung zur vollen Erziehung ihres Kindes in einem Kinderdorf, einer Pflegefamilie, einem Heim, oder einer Wohngemeinschaft (Krisenwohnen). Bringen Sie in Erfahrung ob das Jugendamt gemäß § 215 ABGB vorging, wenn ja, ob beim zuständigen Pflegschaftsgericht, in der Regel das für Sie zuständige Bezirksgericht im Sprengel Ihres Wohnsitz, ein entsprechender Antrag der Jugendwohlfahrt auf Enzug des Obsorgerechts vorliegt. Bestehen Sie sowohl beim Jugendamt als auch beim Pflegschaftsgericht auf Akteneinsicht. Sollte Ihnen diese gewährt werden, fertigen Sie unter Stellung eines Verfahrenshilfeantrag (nur bei Gericht möglich!) kostenlos Kopien an.

Nehmen Sie jedenfalls unverzüglich mit uns Kontakt auf!

Das Jugendamt verweigert die Akteneinsicht. Was kann ich tun?

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht, können aber auf Umwegen zum Jugendamtsakt gelangen. Kontaktieren Sie uns umgehend, damit alle nötigen Schritte eingeleitet werden können.

Die Hilfen zur Erziehung entsprechen nicht meinen Vorstellungen. Was kann ich tun?

Erfragen Sie erst ob es in Ihrem Fall einen sogenannten Hilfeplan gibt. Sollte die Familienhilfe Ihren Vorstellungen nicht entsprechen, vielleicht auch schon ansatzweise das Jugendamt die Androhung einer möglichen Kindesabnahme angesprochen haben, nehmen Sie umgehend mit uns Kontakt auf.

Muss ich das Jugendamt in meine Wohnung lassen?

Nein. Das Jugendamt selbst darf ohne Ihre Zustimmung die Wohnräumlichkeiten nicht betreten. In Wien und anderen Städten ist aber bekannt, dass das Jugendamt bevorzugt mit Polizei (WEGA) sich Einlaß verschafft. Nehmen Sie daher umgehend mit uns Kontakt auf, sollte sich das Jugendamt Zutritt zu ihrem höchst-persönlichen Lebensbereich verschaffen wollen – ggf. sorgen Sie dafür, das idealerweise Freunde, Bekannte, Verwandte, andere Familienmitglieder als Zeugen anwesend sind. Halten Sie alles mit einer Videokamera, Fotohandy udgl. fest.

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