INITIATIVE SORGENTREFF

Für Eltern in Auseinandersetzung mit der Jugendwohlfahrt

Sorgentreff versteht sich in Auseinandersetzungen mit der österreichischen Jugendwohlfahrt und der Gerichtsbarkeit als Spagat zwischen Eltern und Behörde bzw. Pflegschaftsgericht. Nicht selten handeln Eltern, gerade dann, wenn ihre Kinder bereits in Fremdpflege leben müssen, aus Emotionen heraus. Gerade Jugendämter interpretieren dieses Verhalten als „totale Verweigerungshaltung“ und klares Indiz für „Erziehungsinsuffizienz“ (Erziehungsunfähigkeit).

Die für Sorgentreff ehrenamtlich tätigen Teammitglieder stellen nach Studium des Einzelfall einen sachlich und fachlich beständigen Prolog mit der Bezirksverwaltungsbehörde und dem Pflegschaftsgericht her. In gerichtlichen Auftrag befindliche Familienpsychologische Gutachten werden im Obsorgeverfahren profunde erörtert, nötige weitere Fakten als bald möglich eingeholt, und so die Rückführung des Kindes effizient angeleitet.

Derzeit vertritt Sorgentreff mit erfahrenen Rechtsanwälten Eltern und ihre Kinder österreichweit bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Eine Kooperation mit den französischen Menschenrechtlern des Vereins „ADI“ stärkt das Hilfsangebot von Sorgentreff.

Wir arbeiten, insofern Vertretungsleistungen aus rechtlichen Gründen vor Gericht unentgeltlich sein müssen, auf Basis von Aufwandsentschädigungen, beispielsweise für Fahrtkosten, Telefonate, udgl.

Unser Wirkungsbereich erstreckt sich auf die folgenden Jugendwohlfahrt-Stellen in den Ländern – einschließlich sämtlicher Bezirksverwaltungsbehörden:

  • Jugendwohlfahrt Wien (Mag Elf)
  • Jugendwohlfahrt Burgenland
  • Jugendwohlfahrt Steiermark
    verantwortlich: Dr. Angelika Schaunig
  • Jugendwohlfahrt Kärnten
    verantwortlich: DSA UAL Christine Gaschler-Andreasch (SPÖ)
  • Jugendwohlfahrt Niederösterreich
  • Jugendwohlfahrt Oberösterreich
  • Jugendwohlfahrt Salzburg
  • Jugendwohlfahrt Tirol
    verantwortlich: Mag. Silvia Rass-Schell
  • Jugendwohlfahrt Vorarlberg
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