Der Leiter der Abteilung für Jugendpsychiatrie an der Landes-Nervenklinik gilt in Fachkreisen als anerkannter Experte für Jugendpsychiatrie. Nach seiner Promotion absolvierte der gebürtige Wiener eine Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Neurologie mit dem Zusatz Kinder- und Jugendneuropsychiatrie - nur wenige Ärzte in Oberösterreich haben diese Ausbildung. Bis 1990 arbeitete er als Oberarzt an der Uni-Klinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters am AKH Wien. Anschließend leitete er dort die Station für Heilpädagogik und Psychosomatik.
Dr. Leixnering weist allerdings einige bemerkenswerte Eigenschaften auf.
Die eine ist, er mag Experte für (Kinder- und) Jugendpsychiatrie sein. Als Sachverständiger zugelassen ist er allerdings dafür nicht. Wäre interessant, aus welchem Grund.
In einem aktuellen Gutachten brachte er sehr interessante und durchaus schlüssige Meinungen:
„Ausdrücklich muß festgestellt werden, daß eine differenzierte Persönlichkeitsbeurteilung mit Hinweisen auf eine krankheitswertige Persönlichkeitsstörung im Rahmen einer psychiatrischen Exploration nicht möglich erscheint und daß diesbezüglich gegebenenfalls noch eine ausführliche klinisch-psychologische Untersuchung erforderlich wäre.“
Völlig richtig. Die Frage stellt sich dann allerdings, weshalb Gerichte für genau diesen Zweck dann - einen Psychiater als Gutachter bestellen.
Noch interessanteres findet sich wenig später:
„Aus Sicht des Fachgebietes der Psychiatrie und der Kinder- und Jugendpsychiatrie muß jedoch an dieser Stelle ausdrücklich festgehalten werden, daß für die Beurteilung der Erziehungsfähigkeit eines Elternteiles nicht die bloße Feststellung von Krankheitszuständen relevant ist, sondern das konkrete Verhalten von Personen im Umgang mit ihren Kindern, unabhängig davon, ob dafür ein allfällig bestehender psychiatrischer Krankheitszustand eines Elternteiles verantwortlich gemacht werden kann, oder ob persönlichkeitsimmanente Verhaltensmuster dazu führen, daß die notwendige Beziehungskonstanz und –kontinuität zu einem Kind nicht gewährleistet wird.“
Nicht weniger völlig richtig und zutreffend. Außer seiner Sicht als Kinder- und Jugendspychiater, für welche ihm eben die Zulassung fehlt. Würde sich Dr. Leixnering nur selbst an seine Empfehlung halten. Zur selben Begutachtung nämlich lehnte er es ab, den Elternteil und das Kind zusammen zu explorieren. Das sei nicht üblich, nicht vorgesehen und ihm nicht aufgetragen worden. Nicht aufgetragen? Der Sachverständige weiß doch selbst, was er zu tun hat. Oder doch nicht?
Natürlich handelt Dr. Leixnering folgerichtig. Denn die "Schule Friedrich", seines Lehrmeisters Max Friedrich, sieht solches nicht vor. Dort werden Ferndiagnosen vorgezogen (die gerade Max Friedrich schon einige Verfahren eintrugen).
Empfehlung:
Keinem Gutachten durch Dr. Werner Leixnering zustimmen.
