Primarius Dr. Werner Leixnering

Alles rund um gerichtl. beeidete Sachverständige ...

Primarius Dr. Werner Leixnering

Beitragvon Evviva » Do 25. Feb 2010, 19:09

Der Leiter der Abteilung für Jugendpsychiatrie an der Landes-Nervenklinik gilt in Fachkreisen als anerkannter Experte für Jugendpsychiatrie. Nach seiner Promotion absolvierte der gebürtige Wiener eine Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Neurologie mit dem Zusatz Kinder- und Jugendneuropsychiatrie - nur wenige Ärzte in Oberösterreich haben diese Ausbildung. Bis 1990 arbeitete er als Oberarzt an der Uni-Klinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters am AKH Wien. Anschließend leitete er dort die Station für Heilpädagogik und Psychosomatik.

Dr. Leixnering weist allerdings einige bemerkenswerte Eigenschaften auf.

Die eine ist, er mag Experte für (Kinder- und) Jugendpsychiatrie sein. Als Sachverständiger zugelassen ist er allerdings dafür nicht. Wäre interessant, aus welchem Grund.

In einem aktuellen Gutachten brachte er sehr interessante und durchaus schlüssige Meinungen:

Ausdrücklich muß festgestellt werden, daß eine differenzierte Persönlichkeitsbeurteilung mit Hinweisen auf eine krankheitswertige Persönlichkeitsstörung im Rahmen einer psychiatrischen Exploration nicht möglich erscheint und daß diesbezüglich gegebenenfalls noch eine ausführliche klinisch-psychologische Untersuchung erforderlich wäre.“

Völlig richtig. Die Frage stellt sich dann allerdings, weshalb Gerichte für genau diesen Zweck dann - einen Psychiater als Gutachter bestellen.

Noch interessanteres findet sich wenig später:

Aus Sicht des Fachgebietes der Psychiatrie und der Kinder- und Jugendpsychiatrie muß jedoch an dieser Stelle ausdrücklich festgehalten werden, daß für die Beurteilung der Erziehungsfähigkeit eines Elternteiles nicht die bloße Feststellung von Krankheitszuständen relevant ist, sondern das konkrete Verhalten von Personen im Umgang mit ihren Kindern, unabhängig davon, ob dafür ein allfällig bestehender psychiatrischer Krankheitszustand eines Elternteiles verantwortlich gemacht werden kann, oder ob persönlichkeitsimmanente Verhaltensmuster dazu führen, daß die notwendige Beziehungskonstanz und –kontinuität zu einem Kind nicht gewährleistet wird.“

Nicht weniger völlig richtig und zutreffend. Außer seiner Sicht als Kinder- und Jugendspychiater, für welche ihm eben die Zulassung fehlt. Würde sich Dr. Leixnering nur selbst an seine Empfehlung halten. Zur selben Begutachtung nämlich lehnte er es ab, den Elternteil und das Kind zusammen zu explorieren. Das sei nicht üblich, nicht vorgesehen und ihm nicht aufgetragen worden. Nicht aufgetragen? Der Sachverständige weiß doch selbst, was er zu tun hat. Oder doch nicht?

Natürlich handelt Dr. Leixnering folgerichtig. Denn die "Schule Friedrich", seines Lehrmeisters Max Friedrich, sieht solches nicht vor. Dort werden Ferndiagnosen vorgezogen (die gerade Max Friedrich schon einige Verfahren eintrugen).

Empfehlung:
Keinem Gutachten durch Dr. Werner Leixnering zustimmen.
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Re: Primarius Dr. Werner Leixnering

Beitragvon alexkami » Mo 8. Mär 2010, 00:49

ein privatgutachten durch eine/n klinische/n psychologin/-en ist gleichwertig dem eines gerichtlich beeideten sachverständigen.
besteht der verdacht auf unzulässigkeiten,kann ein gerichtlich angeordnetes gutachten widerlegt werden.
an und für sich sind psychiater NICHT authorisiert solche zu erstellen,sondern eben jene gesundheitspsychologen bei denen testungen nicht unter 2 1/2 stunden an zeitaufwand ausfallen.
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Re: Primarius Dr. Werner Leixnering

Beitragvon Evviva » Fr 19. Mär 2010, 14:04

Es kommt auf Auftrag und Zulassung an, da kann man nicht verallgemeinern.
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Re: Primarius Dr. Werner Leixnering

Beitragvon alexkami » Sa 20. Mär 2010, 23:26

welcher auftrag rechtfertigt und welche art von zulassung- meines wissens nach ist es so wie ich es beschrieb
wenn du es besser weißt dann bitte erläutere!
ein psychiatrisches gutachten wie in einem bekannten fall,kann angefochten werden was meist sehr lange dauert
dafür gibt´s dann einen fetten schadenersatz wenns durchgeht
meine infos habe ich von einem renommierten gesundheitspsychologen der einem vater in einem 10!!-jährigen kampf um sein besuchsrecht beigestanden hat die "anklage" lautete auf sex. mißbrauch seiner tochter die als sechzehnjährige ohnehin da schon selbst bestimmen durfte, zu ihm wollte
dieser mann hat meinen respekt er hat alles aufgegeben und geopfert für seine tochter und er hat gewonnen!
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Re: Primarius Dr. Werner Leixnering

Beitragvon littlebuddha » So 21. Mär 2010, 14:57

ein psychiatrisches gutachten wie in einem bekannten fall,kann angefochten werden


Ein Gutachten kann nicht angefochten, allenfalls widerlegt werden. In weiterer Folge holt das Gericht ggf. ein Obergutachten ein - ein bekannter Obergutachter ist beispielsweise Prof. Max Friedrich.

Nicht zu verwechseln auch: "Anklage" = Strafrecht / Strafprozess ; "Besuchsrecht" hingegen fällt unter das Außerstreitgesetz! Das eine kann mit dem anderen zutun haben, wenn der Besuchsberechtigte (Antragsteller) in ein Strafverfahren verwickelt ist.
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Re: Primarius Dr. Werner Leixnering

Beitragvon Evviva » Fr 26. Mär 2010, 18:46

Nein. Die Frage war um ein Privatgutachten.
Das Gericht müsste es zwar amtswegig berücksichtigen, tut es aber normalerweise nicht. Das sollte in Rechtsmitteln aufgegriffen werden, wird aber meist nicht. Siehe etliche Rechtsprechung dazu.

Selbstverständlich kann ein Gutachten angefochten werden, im Verfahren, oder bis hin zu einer Schadenersatzforderung gegen den Sachverständigen. Ein Obergutachten gibt es nicht, höchstens ein zusätzliches Gutachten. Das aber fast immer nur mehr zur zeitlichen Verzögerung dient. In jedem halbwegs normalen Verfahren könnte ein Richter selbst - würde er oder sie sich die Mühe einer Beweiserhebung antun - spätestens nach ein paar Monaten abschließend entscheiden. An der Bereitschaft dazu scheitert es, nicht an den Gutachten.

Hilfreich ist es natürlich, wenn ein Richter das gutachterliche Ergebnis schon vorher abspricht oder sogar anordnet. Passiert leider oft genug, wird aber selten aufgegriffen.

Ein Besuchsrecht fällt weder noch, das gibt es schlichtweg nicht. Ist ein rechtsterminologischer Ausdruck, der sich eingebürgert hat, um damit elterliche Obsorgerechte zu umgehen. Das Recht auf persönlichen Verkehr ist durch das Grundrecht auf Familienleben geschützt, Besuche aber nicht.
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Re: Primarius Dr. Werner Leixnering

Beitragvon littlebuddha » So 28. Mär 2010, 13:31

Tja, die freie Beweiswürdigung nagt gerade im Spektrum der Gutachten als Beweismittel. In punkto Obsorgeverfahren erscheint mir der folgende Link nicht uninteressant:

http://www.kindergefuehle.at/fileadmin/ ... chtung.pdf
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Re: Primarius Dr. Werner Leixnering

Beitragvon Evviva » Fr 2. Apr 2010, 18:04

Aber nur teilweise in Österreich anwendbar, andere Rechtslage.
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